Förderung des Arnold-Vogt-Preises
Wie in den Vorjahren hat die Stiftung_A
auch 2010 wieder die HTWK Leipzig gefördert, die seit 2006 jährlich
den Arnold-Vogt-Preis für praxisrelevante, innovative Ergebnisse auf
dem Gebiet der Bildungsarbeit in Museen oder Gedenkstätten verleiht.
In diesem Jahr gab es deutlich weniger Bewerbungen, deren
Qualität zudem die Jury nicht überzeugte. Deshalb entschied sie,
den Preis 2010 nicht zu verleihen. Die eingesparten Mittel sollen 2011
verwendet werden für die Publikation der Arbeiten, die von 2007 bis
2009 mit dem Preis ausgezeichnet wurden.
Es ist geplant, künftig die Arbeiten aller Preisträger
zu veröffentlichen. Dadurch wird der Preis bekannter und für
Bewerber attraktiver. An der Finanzierung wird sich die Stiftung_A
beteiligen und die Titel voraussichtlich auch in ihren Bestand kostenloser
Literatur aufnehmen.
Museumspädagogische Literatur
kostenlos für Museen, Gedenkstätten, Hochschulen
und Wissenschaftler
Um an Arnold Vogt zu erinnern und entsprechend dem Satzungszweck,
die (museologische) Wissenschaft zu fördern, gibt die Stiftung_A
seine Publikationen und andere Fachbücher kostenlos an öffentliche
und wissenschaftliche Einrichtungen ab, auch an Fachwissenschaftler und
Studierende. Das Angebot ist im Internet veröffentlicht und wurde
2010 zunehmend genutzt: 12 Bibliotheken und 3 Museen erhielten 33 Bücher.
Insgesamt wurden bisher 111 Bücher (Wert: über 4.500 Euro) an
19 Bibliotheken, 15 Museen und 7 Wissenschaftler und Studierende kostenlos
abgegeben.
Stipendien für Studierende, Unterstützung
bedürftiger Personen
Im August 2010 endete das zweite und bisher letzte Stipendium
der Stiftung. Wie in den Vorjahren hat die Stiftung_A
entsprechend ihrer Satzung auch bedürftige Personen finanziell und
mit anderen Hilfen unterstützt. Insgesamt erhielten vier Personen
Zuschüsse bis zu 2.400 Euro.
Ausblick
Der wissenschaftliche Teil der Stiftungsziele, also der
Arnold-Vogt-Preis und die museologische Literatur, wird aus heutiger Sicht
auch langfristig aus den Erträgen der Stiftung_A
finanzierbar sein. Ob Zuschüsse und Stipendien gewährt werden
können, hängt von Spenden ab. Alle Spenden werden in voller Höhe
dem Stiftungszweck zugeführt. Verwaltungskosten werden nicht aus Spenden
Dritter beglichen, sondern ausschließlich aus Stiftungserträgen
oder Spenden der Stifter.