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Unterstützung, Zuschüsse
Das aktuell stark rückläufige Spendenaufkommen erfordert eine Konzentration auf die Kernaufgaben der Stifung. Neue Zuschüsse können deshalb zurzeit leider nicht bewilligt werden.

Die Stiftung_A unterstützt bedürftige Personen mit einmaligen oder laufenden Zuwendungen. Dabei sind die Vorschriften der Abgabenordnung (§ 53) einzuhalten. Voraussetzung für Zuwendungen ist deshalb eine Erklärung der Empfänger, dass ihr Einkommen entsprechende Grenzen nicht überschreitet, und dass ihr Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts nicht ausreicht. Dazu ist folgender Text mit Name, Datum und Unterschrift an die Stiftung_A zu senden:
 

Ich erkläre hiermit, dass mein Bruttoeinkommen einschließlich der beantragten Zuwendung der Stiftung_A derzeit weniger als 1.380 Euro monatlich / 16.560 Euro jährlich beträgt, und dass mein Vermögen nicht ausreicht zur nachhaltigen Verbesserung meines Unterhalts. Ich werde die Stiftung_A unverzüglich informieren, falls eine dieser Begrenzungen überschritten wird, während ich eine Zuwendung von der Stiftung erhalte.

Mir ist bekannt, dass Zuwendungen der Stiftung_A an mich Einkünfte sind, die ich ggf. anderswo (z. B. andere Hilfeleistungen, Steuern) angeben muss.

Falls meine Erklärung unzutreffend ist oder ich die Stiftung_A bei gestiegenem Einkommen bzw. Vermögen nicht unverzüglich informiere, hafte ich für alle Schäden, die der Stiftung_A daraus entstehen.

Name, Datum, Unterschrift: