Das aktuell stark rückläufige
Spendenaufkommen erfordert eine Konzentration auf die Kernaufgaben der
Stifung. Neue Zuschüsse können deshalb zurzeit leider nicht bewilligt
werden.
Die Stiftung_A
unterstützt bedürftige Personen mit einmaligen oder laufenden
Zuwendungen. Dabei sind die Vorschriften der Abgabenordnung (§ 53)
einzuhalten. Voraussetzung für Zuwendungen ist deshalb eine Erklärung
der Empfänger, dass ihr Einkommen entsprechende Grenzen nicht überschreitet,
und dass ihr Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts
nicht ausreicht. Dazu ist folgender Text mit Name, Datum und Unterschrift
an die Stiftung_A zu senden:
Ich erkläre hiermit, dass mein Bruttoeinkommen
einschließlich der beantragten Zuwendung der Stiftung_A
derzeit weniger als 1.380 Euro monatlich / 16.560 Euro jährlich beträgt,
und dass mein Vermögen nicht ausreicht zur nachhaltigen Verbesserung
meines Unterhalts. Ich werde die
Stiftung_A
unverzüglich informieren, falls eine dieser Begrenzungen überschritten
wird, während ich eine Zuwendung von der Stiftung erhalte.
Mir ist bekannt, dass Zuwendungen der Stiftung_A
an mich Einkünfte sind, die ich ggf. anderswo (z. B. andere Hilfeleistungen,
Steuern) angeben muss.
Falls meine Erklärung unzutreffend
ist oder ich die Stiftung_A
bei gestiegenem Einkommen bzw. Vermögen nicht unverzüglich informiere,
hafte ich für alle Schäden, die der Stiftung_A
daraus entstehen.
Name, Datum, Unterschrift: